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| Unter 32-Bit Windows verwaltet jeder Prozess einen eigenen virtuellen Speicher von etwa 4GB Größe. Diesen virtuellen Prozesspeicher muß man sich wie eine Art Landkarte vorstellen, bei der jede Adresse einer realen Adresse im RAM oder in der Auslagerungsdatei zugeordnet werden kann. Kann heißt, nicht jede Adresse muß unbedingt RAM zugeordnet sein, sondern Adressen können auch unbelegt sein. Die Adresse im virtuellen Speicher hat dabei nichts damit zu tun, wo sich diese Adresse im realen Speicher befindet. Der virtuelle Speicher ist folgendermaßen aufgeteilt: Unter NT-basierenden Systemen sind die ersten 2GB für den Anwender nutzbar, d.h. in diesen Bereich werden z.B. Module geladen oder Fensterinformationen gespeichert. Die in diesen 2GB stehenden Informationen können direkt bearbeitet und ausgelesen werden. In den oberen 2GB stehen Daten, auf die der User keinen direkten Zugriff hat und auch nicht haben soll - z.B. wohl auch der Token eines Prozesses. Unter nicht NT-basierenden Systemen (z.B. Windows98) sind die ersten 3GB für den Anwender zugänglich. Im Bereich von 2-3GB stehen dabei unter anderem vom Ptozess geladene DLLs. Der Bereich oberhalb von 3GB wird auch hier vom Betriebsystem genutzt und ist dem User nicht zugänglich.
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