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| Kleine Info zum Thema vollständiges Impressum.
Ich habe LGUrteile gelesen in denen zu Ungunsten der Beitreiber von WebSites entschieden wurde - weil diese im Impressum keine Telefonnummer angegeben hatten.
Es ist zwar im TDG gesagt - das eine unmittelbare Kontaktmöglichkeit angegeben sein muß - aber von Richter zu Richter unterschiedlich ausgelegt wird - was dies genau bedeute.
Wer auf Nr. Sicher gehen möchte - schreibe auch die Tel.# mit ins Impressum.
Wer jäz glaube eine 0190 dafür schalten zu müssen - auch da entschied mal ein Richter zu ungunsten des Betreibers - da dies unangemessen sei.
Salve, iF |
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