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Dietmar Horn | Hallo zusammen,
ein kleiner Hinweis an alle, die irgendwo Ihre private Website haben.
Ab 1.1.2011 ist eine Alterskennzeichnung für Webinhalte gefordert - auch für private Seiten.
Es dürfte klar sein, daß die Abmahner schon die Startlöcher graben.
"Wie erwartet haben die Ministerpräsidenten der Länder in ihrer heutigen Sitzung in Berlin die Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) verabschiedet. Der Staatsvertrag, der im Rahmen der 14. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages nun noch von den Landesparlamenten abgesegnet werden muss, sieht einheitliche Regelungen für den Jugendmedienschutz in Rundfunk und Internet vor. "Ein verantwortungsvoller Jugendmedienschutz muss einen geschützten Raum für Kinder und Jugendliche im Netz anbieten", erklärte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, der zugleich Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz und der Rundfunkkommission ist. Am ersten Januar kommenden Jahres soll der neue JMStV dann in Kraft treten."
"Zwar bleibe Jugendschutz in erster Linie eine Aufgabe der Erziehungsberechtigten, heißt es aus der federführenden Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz. Die Länder sähen sich aber als Gesetzgeber in der Pflicht, Eltern einen Weg aufzuzeigen und ein Instrumentarium anzubieten, wie sie Verantwortung für ihre Kinder auch im Netz wahrnehmen könnten. Der neue Staatsvertrag setzt auf das Modell "Kennzeichnen und Filtern". Eltern sollen mit Hilfe geeigneter Software dann die Inhalte filtern können, die nicht die entsprechende Altersfreigabe haben. Dafür sind Anbieter angehalten, ihre Inhalte als für bestimmte Altersgruppen freigegeben zu kennzeichnen (ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18)."
Quelle: [...]
Ich möchte nur mal wissen, wie das durchgesetzt und kontrolliert werden soll. Kinder haben doch heute schon überwiegend viel mehr Ahnung von PC, Internet & Co wie ihre Eltern und tricksen dbzgl. ihre Ellis auf jeden Meter mindestens 50 Mal aus.
Ob sich ein Vierzehnjähriger wirklich davon abschrecken läßt, eine HP zu besuchen, die mit "erst ab 18" gekennzeichnet ist? Im Gegenteil! Meiner Meinung nach reizt es ihn dann gerade wegen eines solchen Hinweises, in den Tiefen einer solchen Website zu stöbern.
Wie weltfremd muß man heutzutage eigentlich sein, um solche bescheuerten Gesetze zu erfinden? Ein solcher Unsinn kann meiner Meinung nach wirklich nur Hirnen von Politikern entspringen, die, wie seit Geburt an Blinde, über die Farben des Regenbogens reden bzw. nuscheln.
Und nach welchen Kriterien sollten solche Kennzeichnungen erfolgen?
wäre unsere community-site dann erst ab 18 freizugeben weil hier auch gelegentlich postings mit massenhaft rechtschraib- unt krammadikvehlern zu finden sind die sich negativ auf den entwicklungs und lernprozeß eines schülers auswirken könnten zb durchgehende kleinschreibung und ohne kommata und ohne sonstige satzzaijen
Gruß Dietmar |
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| Multimedia für Jugendliche und junge Erwachsene - MMJ Hoyerswerda e.V. [...] Windows 95 bis Windows 7 Profan² 6.6 bis XProfan X2 mit XPSE Das große XProfan-Lehrbuch: [...] | 21.06.2010 ▲ |
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ByteAttack | Danke für den Hinweis!
Das die Politiker nur gequillte sch... im Kopf haben, ist nichts neues... Irgendwie haben wir in Deutschland überhaupt keine Probleme, dass man sich über so ein Schwachsinn einig wird. Genauso wie jetzt bekannt geworden, bei Straftaten auch den Führerschein einzubehalten!!! Obwohl ich jetzt nicht so genau weiß, was das eine mit dem anderen zu tun hat. Die spinnen die Römer...
Ich werde dann demnächst auf meiner Hompage den Hinweis bringen: Ab der ersten Schwangerschaftsminute uneingeschränkt nutzbar! |
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Thomas Freier |
Ab 1.1.2011 ist eine Alterskennzeichnung für Webinhalte gefordert - auch für private Seiten
Wobei die sich sicher keine Gedanken gemacht haben, wer stuft die Webinhalte in die Altersgruppen ein, oder die entsprechende Lobby hat schon die Firmen dafür ins Leben gerufen. Kämpfen wir in SH gerade mit Gesetzen und Verordnungen über Abwasserrohrprüfungen, natürlich nur für Grundstückseigentümer, und Rauchmeldereinbau, die als Personenschutz gedacht sind und nun juristisch schon als Brandmeldeanlage eingestuft werden und damit ist deren Funktionstüchtigkeit im Schadesfall für die Feuerversicherung interessant. Allerdings wird die Kommune beim Fehlalarm die Kosten dem Eigentümer/Mieter in Rechnung stellen und dabei sollte der doch nur bei Rauchentwicklung durch einen "Wecker" wachgerüttelt werden. |
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ByteAttack | Da Fällt mir eines ein: Verordnung (EG) Nr. 2257/94 (Bananenverordnung) Größe: Laut der Verordnung müssen Bananen, die in die EU eingeführt werden, und auch die innerhalb der EU produzierten Bananen eine Länge von mindestens 14 cm und eine Dicke von mindestens 27 mm besitzen.
Also, so wie ich mal wieder die Rechtsverdreher kenne, bekommen mal wieder die Seiten eine Abmahnung von irgend so einem Winkeladvokaten, mit natürlich horrenden Abmahnungs und Anwaltsgebühren, so wie es Dietmar schon sagte. Irgendeine Lücke wird sicherlich im neuen Gesetzt dafür vorgesehen ! Ich könnte jetzt schreiben, was ich von diesen Subjekten halte, aber da müsste iF dann das Forum Ab 18 kennzeichnen |
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| Wilhelms und Hitlers Sektsteuer sind noch ein Hauch deutscher. |
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