Italia
Stammtisch & Caffè

Copyright Vermerk wie richtig

 

Torsten
Rümker
Ciao,
ich habe mal eine Frage die mir so gerade durch den Kopf geschossen ist, als ich das Bündel per meine erste Software gepackt habe, die ich öffentlich anzubieten gedenke.

Mir ist nämlich aufgefallen, das ich gar keine Ahnung habe wie man einen korrekten Copyright Vermerk schreibt.

Reicht es aus z. B. zu schreiben: Das Copyright liegt bei Torsten Rümker.

Oder ist eine bestimmte Form notwendig?

MfG
Torsten
 
Ich lerne, ob ich will oder nicht!
Betriebssystem:
- Ubuntu 15.x
- Windows (diverse)
XProfan Version: X2
31.10.2005  
 



1. Ja.
2. nein.

Selbst ein Programmiert von ... reicht aus.

Salve.
 
31.10.2005  
 




Torsten
Rümker
Danke, das beruhigt mich.

MfG
Torsten
 
Ich lerne, ob ich will oder nicht!
Betriebssystem:
- Ubuntu 15.x
- Windows (diverse)
XProfan Version: X2
31.10.2005  
 




msgroup
[quote:847d625bfb=iF]
Selbst ein Programmiert von ... reicht aus.[/quote:847d625bfb]
ahem... ne des stimmt net... du kannst viel programmiert haben - wenn ich das copyright besitze (und das geht aus einem programmiert von nicht hervor), kannst du viel programmiert haben - dennoch bestimme ich, wie und zu welchem bedingungen das teil verteilt wird...

@torsten:
idR reicht ein
Copright © Jahr Name, Anschrift.
 
31.10.2005  
 



Ein Programmiert von ... reicht aus.

Das ist deshalb so weil man automatisch Copyright vom eigens-Hergestelltem besitzt. Man hat auch Copyright wenn man sich nicht verewigt.

Salve.
 
01.11.2005  
 




msgroup
[quote:a3d361f9f4=iF]Ein Programmiert von ... reicht aus.

Das ist deshalb so weil man automatisch Copyright vom eigens-Hergestelltem besitzt. Man hat auch Copyright wenn man sich nicht verewigt.

Salve.[/quote:a3d361f9f4]
nochmal, das ist ein irrglaube von dir!!! folgende szenarien, die dir das zeigen. in allen fällen kann gern ein programmiert von im programm stehen und der eigentliche copyright-passus fehlen (ist ja net pflicht)

- auftragsarbeiten, wo im vertrag idR geklärt ist, dass der auftraggeber alle rechte erhält
- software, die im angestellten verhältnis entsteht -> gehört dem arbeitgeber!
- software, die vertragsbestandteil mit einem publisher o.ä. ist und dort ein exklusivrecht besteht! -> rechte verkauft!
- wenn teile der software durch andere copyrights/nutzungsklauseln belegt sind...

sind nur einige von zig möglichen fällen...
 
01.11.2005  
 



[quote:8557e0b176=msgroup]
nochmal, das ist ein irrglaube von dir!!! folgende szenarien, die dir das zeigen. in allen fällen kann gern ein programmiert von im programm stehen und der eigentliche copyright-passus fehlen (ist ja net pflicht)

- auftragsarbeiten, wo im vertrag idR geklärt ist, dass der auftraggeber alle rechte erhält
- software, die im angestellten verhältnis entsteht -> gehört dem arbeitgeber!
- software, die vertragsbestandteil mit einem publisher o.ä. ist und dort ein exklusivrecht besteht! -> rechte verkauft!
- wenn teile der software durch andere copyrights/nutzungsklauseln belegt sind...

sind nur einige von zig möglichen fällen...[/quote:8557e0b176]Diese Aussage ist auch nicht korrekt. Das Copyright, zu deutsch geistiges Eigentum, ist nicht Übertragbar, sondern nur die Rechte am Produkt . In anderen Ländern mag die anders sein, aber hier gilt nunmal das deutsche Recht.

Wikepedia dazu:
[quote:8557e0b176]Copyright-Vermerk

Der Copyright-Vermerk (Symbol „©“, behelfsweise auch „(c)“, meist gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe) oder auch Urheberrechtshinweis stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm will der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hinweisen. Hintergrund ist die alte Rechtslage des US-amerikanischen Copyright, nach der Rechte an einem Werk erlöschen konnten, wenn es nicht mit einem Copyright-Vermerk versehen war. Nach dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 ist der Copyright-Vermerk heute nicht mehr notwendig, kann aber nach eigenem Ermessen gesetzt werden.

Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Kommunikation der Aussage, dass jemand Urheberrechte per sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz. Weitere Bedeutung kann der Copyright-Vermerk dadurch erlangen, dass ein angegebenes Datum unter Umständen Rückschlüsse auf den Ablauf der Schutzfrist erlaubt. Allerdings bemisst sich die Schutzfrist nur in wenigen Fällen nach dem Datum der Veröffentlichung. Schließlich können Vermerke im Rahmen der Beweissicherung nützlich sein. Die Kennzeichnung fremder Werke mit eigenem Copyright-Vermerk kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.[/quote:8557e0b176]
 
01.11.2005  
 




msgroup
@Thomas: der wikipedia text ist schön und gut und urheber-recht auch... aber WENN du meine fälle betrachtest, so bringt dir dein recht als urheber nichts, weil die RECHTE zur Verbreitung nicht bei dir liegen, sondern bei einem anderem. und in dem falle ist ein programmier von nix als schall und rauch!

grundsätzlich um mal zur frage zurück zu kommen vom thread-starter:
ein programmiert von würde ich nicht reinsetzen, zumal es sich auch ziemlich assi anhört... aber was auf jeden fall rein sollte ist, der name+anschrift! Klaus Schmidts gibts bestimmt einige auf der Welt ;) Und im Zweifelsfall müßte der richtige Klaus beweisen, dass der der richtige Klaus der vielen Kläuse ist!....
 
01.11.2005  
 



Es muß garnichts rein aber es erleichtert den Beweis, das man geistiger Eigentümer dieses Programmi ist. Ich mache es meistens so:
Copyright 2005 by Thomas Schulz, Berlin
Den Ort auch nur deshalb, weil es so viele mit meinem Namen gibt
Die Kernfrage:
[quote:62216bb07a]Oder ist eine bestimmte Form notwendig?[/quote:62216bb07a]
Nein
 
01.11.2005  
 




msgroup
[quote:e60c334a3a=TS-Soft]Es muß garnichts rein aber es erleichtert den Beweis, das man geistiger Eigentümer dieses Programmi ist.[/quote:e60c334a3a]
das meine ich ja die ganze zeit ;) und dieses proggt von sagt halt nicht wirklich was aus.
 
01.11.2005  
 



Hey Ihr redet beide an Torstens Frage vorbei. Es geht Ihm nicht um irgend welche urkomischen rechtlichen Konstellationen - sondern einfach nur darum womit er seine eigene Software versehen muß.

Salve.
 
01.11.2005  
 




Torsten
Rümker
Uiuiui
Da hab ich ja mal was in gang gesetzt

Gut also was ich aus euren Beiträgen herauslese ist also wohl folgendes:

1. Man kann, muß aber keinen Vermerk eintragen um das Copyright zu haben.
2. Wenn man beweisen will, daß man der Urheber ist, ist es aber Sinnvoll.
3. Die Form ist sozusagen Freibleibend aber üblich ist ein Vermerk in der
Form von: Copyright @ Jahr, Name, Anschrift (oder Ähnliches zur Personenbestimmung)

Hab ich das so in etwa richtig Verstanden?

MfG
Torsten
 
Ich lerne, ob ich will oder nicht!
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- Ubuntu 15.x
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XProfan Version: X2
01.11.2005  
 




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