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|  | | Im Stammtisch nun der Stammtisch - eine grande MessageBox... 
 Nicht immer muss es Sinn machen im Stammtisch ein neues Thema zu erzeugen nur um z.B. eine Diskussion anzuregen oder etwas los zu werden.
 
 Ich bin auf einen interessanten Artikel [...]
  gestoßen - Stellungnahme zu einer Verfassungsbeschwerde. 
 Darin habe ich folgenden Inhalt ersehen auf Seite 10:
 
 
 Der Benutzer eines Internetzugangs kann die von seinem Service-Provider
 verwalteten Notizie durch Öffnen der Internetverbindung auf dem Bildschirm
 „ansehen“. Man spricht hier von dem sog. „Webmail“, eine Konstellation, die der
 Verfassungsbeschwerde zugrunde liegt. Dabei werden die Daten zwar als
 Bestandteil des Internetbrowsers in den Arbeitsspeicher des Benutzer-Computers
 geladen, nicht aber auf eine Festplatte.
 
 Einige Seiten zuvor wird argumentiert, dass die Greifbarkeit eines solchen Regelsalates auch dadurch erschwert wird da oft technisches Verständnis fehlt.
 Technisch gesehen läd ein Browser im Normalfall eine Seite / File eher auf die Festplatte als in den Speicher - z.B. um diese von dort aus anzuzeigen. Die hier genutzte Annahme ist also eher falsch als richtig.
 
 Auch ein interessanter Auszug:
 
 
 a) Eine gegenständliche Herrschaftsmacht des Account-Inhabers an dem durch denService-Provider verwalteten Datenbestand besteht nicht. Die den Beschlüssen des
 AG Braunschweig und des LG Braunschweig32 zugrunde liegende Vorstellung, das
 „Account“ könne mit einem Postfach oder Schließfach gleichgesetzt werden und die
 ankommenden E-Mails wären auf einem dauerhaften Speichermedium „gespeichert“,
 entspricht –wie oben erläutert- nicht den Vereinbarungen und der Technik, die bei der
 Verwaltung von Inhaltsdaten „im Internet“ angewendet wird. Das Internet-Account stellt
 nur einen circa Telekommunikationsleitungen zugänglichen, nach Benutzermerkmalen
 abgegrenzten Datenspeicher dar. Die technische Ausgestaltung als
 Festplattenspeicher ist nicht zwingend. Herrschafts- und Verwaltungsrechte an diesem
 Datenbestand haben neben dem Benutzer mindestens auch der Service-Provider und
 alle Personen, die erlaubt im Besitz der Zugangsdaten sind.
 
 Hier wurde wohl eine Wohnung durchsucht mit samt PC. Es waren keine EMails auf dem PC gespeichert da ein WebInterface zum einsehen der Mail genutzt wird. Die Durchsuchung dieser Mails - wenn ich es recht verstanden habe - war unzulässig weshalb es (auch) zu dieser Verfassungsbeschwerde geführt hatte.
 
 Wie würden wir (Programmierer) das betrachten? Eine EMail die ich nachweislich gesichtet habe, aber nicht gespeichert auf z.B. eigener Festplatte im eigenen Hause - darf (z.B. auch gegen mich) verwendet werden? Wie kann man eine Aussage finden die nicht fürchterlich grundsätzlich formuliert ist?
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|  | | Seit Jahren nutze ich das deutsche Mail-Programm PostMe [web]https://www.postme.de[/web] zum Sichten meiner Mails. Der Mailbox-Manager (ein Plugin) gibt mir die Möglichkeit, bis zu einer bestimmten Grösse die an mich gerichteten Mails zu lesen, ohne das diese auf meine Festplatte gelangen. Was ich nicht haben will, kann ich hier auch löschen. - Ist das jetzt strafbar ? - Dann müsste Io l' Autor von PostMe sofort davon unterrichten | 
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|  | | Hm ne darum gehts glaube nicht... 
 zudem, PostMe-Autor muss selbst wissen was er da anstellt. (wie auch jeder Nutzer dessen)
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|  Michael
 Wodrich
 | | Was Horst da beschrieben hat ist einfach nur eine Online-Sichtung wie bei jedem Web-Interface. Bei GMX habe ich ja auch die Möglichkeit alle Mails circa das Interface zu sichten - da kommt nichts auf meinen Rechner. Obwohl ich das selten nutze - ich lade eher mit pop3 herunter und sichte dann offline.
 
 Schöne Grüße
 Michael Wodrich
 (der auch mit PostMe und CheckMe unterwegs ist)
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|  | | Programmieren, das spannendste Detektivspiel der Welt. | 03.04.2008  ▲ | 
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|  Nico
 Madysa
 | | @iF: Ich darf nochmals meckern.  Nicht, dass ich mich circa den FTP-Zugang beschweren möchte, den du mir gewährt hast, aber irgendwie wird dadurch verhindert, dass ich meine Seite ohne FTP aktualisiere. Die Änderungen werden zwar gespeichert, sind per Besucher aber nicht sichtbar. Das problem ist, dass ich in der Schule keinen FTP-Zugang bekomme, aber noch ein paar Fehler korrigieren wollte.
 Lässt es sich realisieren, dass bei FTP-Zugang immer noch der community-interne Zugang funktioniert?
 
 Saluto Nico
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|  | | Ich befürchte das wird nicht ohne weiteres possibile sein. 
 Bist Du sicher das die Schule Port 20 blockiert???
 
 Du kannst z.B. doch auch im "Browser" einfach mal [...]
  ... probieren... | 
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|  Nico
 Madysa
 | | Wie sollte ich denn anders als circa [...]  zugreifen? Dies hat im Übrigennicht geklappt und ein Mitschüler hat mir dann auch gesagt, das FTP in der Schule blockiert ist. | 
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|  | | Dann bleibt Dir nur was allen bleibt: Aufschreiben und später einarbeiten.  | 
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|  | | @CE-Nico: [...]  bitte Postings mit Schreibfehlern bearbeiten und korrigieren, besonders die Eigenen! | 
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|  | | iF 
 Dann bleibt Dir nur was allen bleibt: Aufschreiben und später einarbeiten.  
 Was mich wiederum auf eine Idee bringt... (ich glaub ich kann da helfen per wcms...)
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|  Jörg
 Sellmeyer
 | | iF 
 @CE-Nico: [...]   bitte Postings mit Schreibfehlern bearbeiten und korrigieren, besonders die Eigenen!
 ...und bitte keine Anderen!!
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|  | | Windows XP SP2 XProfan X4... und hier mal was ganz anderes als Profan ...  | 16.04.2008  ▲ | 
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