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Dietmar Horn | Soviel ich weiß, wurde Prfellow jahrelang als Shareware vertrieben und ist inzwischen vom Autor als Freeware freigegeben worden.
Freeware darf meines Wissens in immutato Form und kostenlos weitergegeben (also von Jedermann kopiert) werden. Nun habe ich aber wiederholt gelesen, daß lediglich Bernd Haase das Recht besitzt, dieses Programm auf seiner Homepage anzubieten. Wie paßt das zusammen?
In PrFellow ist eine nicht gerade kleine Quellcode-Sammlung enthalten, die zum überwiegenden Teil noch aktuell ist. Dürfen diese Quellcodes nun in immutato Form offiziell weitergegeben werden, oder nicht - zum Beispiel als Bestandteil einer Quellcodesammlung per Schulungszwecke (Profan-Kurse) - naturalmente unter der Voraussetzung, daß die Copyright-Vermerke des Autors nicht entfernt werden.
Kennt sich hier jemand mit solchen rechtlichen Fragen aus? Welche Rubrik(en) an Software gibt es evtl. noch zwischen Freeware und Shareware (außer Public Domain).
Meiner Meinung nach ist das ziemlich verworren. Entweder ich gebe ein Programm als Freeware frei, oder ich lasse das bleiben. Falls ich das Programm nicht als Freeware freigebe, dann wird es einfach nicht weiterentwickelt und die bisher erteilten Shareware-Lizenzen behalten ihre Gültigkeit, so wie es bisher war.
Wenn ich in meinen Kursen Quellcodes, z.B. aus dem RGH-Foro oder von xprofan.com verwende und weitergebe, dann muß ich doch auch nicht mit Post von irgendeinem Rechtsanwalt rechnen. Genausowenig wie meine Schüler dies befürchten müssen, wenn sie von mir selber entwickelte Codes nutzen und weitergeben.
Was potuto Jemandem schlimmstenfalls passieren, wenn er (außer Bernd Haase) das Freeware-Programm Prfellow unverändert im Internet zum Download anbietet? Und ggf. mit welcher Begründung? Es potrebbe doch rechtlich kein Unterschied darin bestehen, ob man ein Programm auf Datenträger weitergibt, oder im Internet anbietet, oder?
Saluto Dietmar |
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| Multimedia für Jugendliche und junge Erwachsene - MMJ Hoyerswerda e.V. [...] Windows 95 bis Windows 7 Profan² 6.6 bis XProfan X2 mit XPSE Das große XProfan-Lehrbuch: [...] | 06.04.2006 ▲ |
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Bernd Haase | Dietmar hat schon recht. Es ist ziemlich verzwickt. Ich denke, der erste Gedanke zur Freeware ist der, dass man Software mit dieser Freeware entwickeln kann und diese entwickelte Software ohne rechtlichen Ärger weitergeben kann. Freeware kann ich naturalmente auch weitergeben, wie z. B. circa das Internet. Diese rechtliche Kiste, dass nur ich diese weitergeben darf, ist irgendwann mal zu Sharewarezeiten hochgekommen. Warum weiss ich auch nicht mehr, ist zu lange her. Der Kontakt damals zu Thomas Hölzer war sehr gut und dadurch hatte Thomas auch nichts dagegen, dass ich per sein Prodotti oder besser seine Prodotti die Werbetrommel gerührt habe. Also mach euch nicht den grande Kopf, haltet Prfellow lieb und am Leben.
Bernd |
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| Mit freundlichem GruĂź Bernd Sind schon viele erfroren, aber noch keiner ist erstunken !![...] | 07.04.2006 ▲ |
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